Das neue Hinweisgeberschutzgesetz ist da! Handeln Sie jetzt!
In seiner Sitzung am 12. Mai 2023 hat der Bundesrat dem neu vorgelegten Gesetzentwurf zum Schutz von hinweisgebenden Personen zugestimmt. Bereits Mitte Juni 2023 soll das Gesetz in Kraft treten. Wir informieren Sie über alles Notwendige!
Wen betrifft das Hinweisgeberschutzgesetz?
Im Hinweisgeberschutzgesetz liest man lediglich von „Beschäftigungsgebern“: damit sind also alle natürlichen und juristischen Personen des privaten Rechts, rechtsfähige Personengesellschaften und sonstige rechtsfähige Personenvereinigungen gemeint, die Mitarbeiter beschäftigen. Zu den Beschäftigten können folgende Personen gezählt:
Schwellenwerte
Pflichten & Handlungsbedarf
Das Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet private und öffentliche Arbeitgeber, eine interne Meldestelle (= internes Hinweisgebersystem) zur Entgegennahme von Informationen auf Verstöße einzurichten und zu betreiben. Darüber hinaus schützt das neue Gesetz Hinweisgeber nach einer Meldung vor Repressalien (zum Beispiel Kündigung des Arbeitsverhältnisses oder andere arbeitsrechtliche Maßnahmen).
Neben den Arbeitgebern selbst müssen Bund und Länder so genannte „externe Meldestellen“ einrichten, an die sich Hinweisgeber wenden können.
Das Gesetz stellt Vorgaben hinsichtlich des Hinweisgebersystems selbst, also der Infrastruktur sowie dem Betrieb des Hinweisgebersystems im Alltag.
Hinweisgeber haben die explizite Wahl zwischen einer „internen“ Meldung an die interne Meldestelle des Arbeitgebers und einer „externen“ Meldung an eine externe Meldestelle der öffentlichen Hand. Interne Hinweisgebersysteme der Arbeitgeber stehen damit in direkter Konkurrenz zu externen Meldestellen der öffentlichen Hand.
Das Gesetz stellt Vorgaben hinsichtlich des Hinweisgebersystems selbst, also der Infrastruktur sowie dem Betrieb des Hinweisgebersystems im Alltag.
Das Hinweisgebersystem muss die Vertraulichkeit der Identität des Hinweisgebers schützen, eine sichere Datenaufbewahrung gewährleisten und DSGVO-konform sein. Im Rahmen der Einrichtung des Systems sollten Arbeitgeber den Betriebsrat und den Datenschutzbeauftragten einbinden.
Das Hinweisgebersystem kann aus bis zu vier Meldewegen bestehen:
Im besten Fall bietet ein Hinweisgebersystem die Kombination aus mehreren Meldewegen, um auf die verschiedenen Anforderungen von Hinweisgeber eingehen zu können.
Unsere Lösung:
Externe Meldestelle für Ihr Unternehmen.
Das Hinweisgeberschutzgesetz erlaubt es Arbeitgebern ausdrücklich, das Hinweisgebersystem durch einen Dienstleister wie Dreyfield & Partner betreiben zu lassen.
Unser Hinweisgebersystem besteht aus den vier oben aufgezeigten Meldewegen und geschultem Personal, das die Hinweise entgegennimmt, prüft und bearbeitet – für monatliche Pauschalen.
Unser Hinweisgebersystem ist 24/7 verfügbar, bietet eine sichere Verschlüsselung und ermöglicht den Dialog mit dem Hinweisgeber durch unsere Mitarbeiter.
Die Implementierung des Systems in der Organisation, also Gespräche mit Betriebsrat & Datenschutzbeauftragtem und die Information der Beschäftigten übernehmen wir als Teil unseres Komplett-Pakets. Dies führt zu Geld- und Zeitersparnissen, denn die Unternehmen benötigen keine personellen Ressourcen für den Betrieb des Hinweisgebersystems.
Unsere Leistungen
Als Teil Ihrer internen Meldestelle...
Preise & Pakete
Unser Hinweisgebersystem besteht aus den oben aufgezeigten Meldewegen und geschultem Personal, das die Hinweise entgegennimmt, prüft und bearbeitet – für eine monatliche Pauschale.
1 - 49 Mitarbeiter
948,00 €
758,40 €
- Digitales Meldesystem
- Telefonisches Meldesystem
- Schriftliches Meldesystem
- Vorfiltern der Hinweise
- Einordnung und Bewertung
- Dokumentation und Bericht
50 - 249 Mitarbeiter
1.788,00 €
1.430,40 €
- Digitales Meldesystem
- Telefonisches Meldesystem
- Schriftliches Meldesystem
- Vorfiltern der Hinweise
- Einordnung und Bewertung
- Dokumentation und Bericht
250 - 500 Mitarbeiter
3.588,00 €
2.870,40 €
- Digitales Meldesystem
- Telefonisches Meldesystem
- Schriftliches Meldesystem
- Vorfiltern der Hinweise
- Einordnung und Bewertung
- Dokumentation und Bericht
Haben Sie mehr als 500 Mitarbeiter oder sind Sie eine öffentliche Behörde oder Kommune? Kontaktieren Sie uns für ein individuelles Angebot!
Nutzen Sie unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an: +49 89 12414 9000